
Im Zuge der Erstellung des Schutzkonzepts wurde uns erneut bewusst, wie wichtig es ist, dass Personen genau wissen, was sie können und dürfen. Nicht alles, was man tun kann, ist automatisch auch rechtlich abgesichert. Wir möchten euch als Verein darauf hinweisen und informieren, dass die Aufsichtspflicht in Österreich ab dem 18. Lebensjahr übernommen werden kann. In Vorarlberg ist es jedoch auch mit 16 Jahren möglich, die Aufsichtspflicht zu übernehmen, wenn die Jugendlichen von einer Jugendorganisation entsprechend geschult wurden.
Das bedeutet, dass es im Rahmen der KJJS für 16-Jährige möglich ist, eine Gruppe zu leiten und zu beaufsichtigen, wenn sie die Gruppenleiter*innen-Schulung erfolgreich absolviert haben. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung oder in Lagern liegt die letzte Verantwortung jedoch immer bei volljährigen Personen. Dabei geht es um den Schutz aller beteiligten Personen.
Die Schulung für Gruppenleiter*innen wird sowohl als Wochenendmodell als auch als Modulschulung mit Abendterminen angeboten. Für Veranstaltungen mit Übernachtungen ist es außerdem erforderlich, dass die verantwortliche Person die Schulung „Ich achte deine Grenzen“ absolviert hat.“